DAS ABC DES PFERDERECHTS

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Anhänger

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Jeder Turnierreiter hat einen Anhänger, um mit seinen Pferden aufs Turnier zu fahren. Die Turnierreiter A und B sind erbitterte Konkurrenten. Als A an einem Samstagmorgen in den Stall kam, stellte er fest, dass über Nacht alle vier Räder seines Anhängers verschwunden waren. Während er verdutzt dastand, fuhr gerade sein  Konkurrent B vorbei, und zwar mit seinen Pferden im Anhänger Richtung Turnier. Als B den belämmert dastehenden A erblickte, musste B lauthals lachen. A sah dies, und von da an hatte er den B in Verdacht, dass dieser ihm in der Nacht die Räder abgeschraubt hätte. Erbost ging A zur Polizei und zeigte B an. Es kam zu einem Prozess. 

     

Was ist A und B wohl passiert.

 

Berufswunsch

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Viele junge Reiter haben den Berufswunsch, Pferdewirt zu lernen. Gute Ausbildungsstellen sind aber knapp. Reitstallbesitzer R hatte mit einer jungen Dame (D) Erbarmen und schloss mit ihr einen Berufsausbildungsvertrag zur Pferdewirtin ab. Die Tinte unter dem Vertrag war noch nicht trocken, als R der D erklärte, sie dürfe sich nicht einbilden, dass er sie drei Jahre lang bezahlen würde. Sie könne aber bei ihm wohnen, essen und seine Pferde reiten, auch auf Turnieren, und dies sei ja auch immerhin etwas. D nickte, auch wenn sie nicht gerade begeistert war. D arbeitete drei Jahre lang, und schließlich absolvierte sie die Abschlussprüfung als Pferdewirtin. R lies sich mit dem Abschlusszeugnis Monate lang Zeit. Schließlich klagte D vor dem Arbeitsgericht, R sollte endlich ein Zeugnis ausstellen,  und außerdem klagte sie gleich die nicht bezahlte Ausbildungsvergütung für die drei Jahre mit ein. R meinte vor Gericht, allein die Tatsache, dass D drei Jahre lang umsonst gearbeitet hätte, beweise doch, dass D gewissermaßen auf die Vergütung verzichtet hätte. Das Arbeitsgericht meinte, darauf käme es nicht an. 

 

      

Wer gewinnt?

 

 

 

Die Chemie beschert Wunderbare, so auch veterinärmedizinische Heilmittel. Reiter R erwarb ein  stattliches Pferd gegen stattliches Geld. Bis Klasse S sei das Pferd schon gegangen, meinte der Verkäufer. R war glücklich und wähnte sich schon im Voraus unter Siegern und Platzierten.  Im Reitverein lief alles zusammen und staunte, über welche Hindernisse R plötzlich springen konnte. Nach sechs Wochen des Glücks ging das stattliche Pferd plötzlich lahm. Schließlich kam das Ross in eine Tierklinik, wo es geröntgt wurde. Alle Tierärzte schüttelten den Kopf, und niemand konnte herausfinden, woher die Lahmheit kam. Über ein Jahr lang wurde das Pferd immer wieder untersucht. Schließlich meinten wieder andere Tierärzte,  das Pferd hätte nicht einmal bei der Ankaufsuntersuchung durchkommen dürfen. Das Pferd weise uralte knöcherne Missbildungen auf, und diese hätten eigentlich alle Tierärzte zuvor schon sehen müssen. Lediglich durch ein verbotenes Wunderpräparat der chemischen Industrie sei das Pferd zunächst bei Verkauf und in der Zeit danach ohne Schmerzen gegangen, aber als die Wirkung des Präparats nach Wochen zurückging, sei natürlich die Lähmung  wieder zurückgekehrt. Der Verkäufer des Pferdes stellte sich unwissend. 

 

     

Wen hat R wohl verklagt?

 

Dummheiten

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Eine junge Dame namens D reitet auf dem Reitplatz. Auf dem Zirkel steht Pferdebesitzer P und longiert sein dreijähriges Pferd. Sonst ist weit und breit kein Mensch (und kein Pferd) zu sehen. D will P ärgern. Sie beschließt, immer enger um den Zirkel herum zu reiten, in welchem P longiert. Das Pferd des P wird dadurch immer ängstlicher, und P bittet D, doch auf der ganzen Bahn zu reiten oder den anderen Zirkel zu benützen. D grinst nur. Schließlich bekommt das junge Pferd des P Panik und flieht im gestreckten Galopp vom Reitplatz. Es schleift den P an der Longe hinter sich noch einige Meter her. P bricht sich dabei die Hand. D lacht. Zwei Tage später bekommt P besuch von der Polizei. Er soll D mit der Longierpeitsche geschlagen haben, und dadurch hätte sich D verletzt, und nur dadurch sei auch sein Pferd durchgegangen. Es kommt zu einem Strafprozess gegen P, und D verklagt P auch noch  auf Schmerzensgeld. P versteht die Welt nicht mehr. Er meint, eher D schulde im Schmerzensgeld. 

 

     

Wer gewinnt?

 

Equidenpass

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Der Equidenpass gehört bekanntlich zum Pferd. Pferdeeinsteller P hat deshalb auch bei Reitstallbesitzer R den Equidenpass für sein Pferd hinterlegt. Eines Tages erklärt P dem R, es gefalle ihm nicht mehr in seinem Reitstall, und er wolle sein Pferd deshalb anderswo einstellen. R meint, dies sei sein gutes Recht, und P dürfte mit seinem Pferd gehen, wohin er wolle. Allerdings müsse erst die Pension für einige Monate nachgezahlt werden, und bis zur Zahlung habe er an dem Pferd ein Pfandrecht. Erzürnt nimmt P sein Pferd und lädt es trotzdem auf den Anhänger. Den Equidenpass hatte er in diesem Augenblick vergessen. R denkt, er dürfte diesen Equidenpass sowieso behalten, weil er auch daran ein Pfandrecht hätte, um die Pensionszahlung des P zu erzwingen.  Am nächsten Tag erschein ein Beamter des Veterinäramts mit zwei Polizisten bei R und will den Equidenpass abholen, um ihn zu P zubringen.  Muss R den Equidenpass heraus geben? 

 

Wie kommt R sonst an sein Geld?

 

 

Fuchsjagd

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Zur Reitertradition gehört die jährliche Fuchsjagd im Herbst. Diesmal war sogar eine Hundmeute dabei. Der Master forderte das Jagdfeld auf, nicht durch die Spur der Losung zu reiten, weil sonst die Hunde auf die Pferde abgelenkt werden können. Freizeitreiter F lenkt aus Unachtsamkeit gleichwohl sein Pferd durch die Schleppe, weil es so gut nach Losung richt. Das Pferd bekommt Panik, und geht mit samt dem F durch, dicht gefolgt von den Hunden. Es rennt den ganzen Weg zu Stall zurück, die Hund hinterher. Der Hundeführer meinte, als er seine Hunde wieder einsammelte, es sei für diesen Tag nun wohl genug gewesen. Er  schreibt den Veranstalter V seine Rechnung. V meint, F müsste ihm die Kosten der Hundemeute ersetzen. Immerhin hätte F die Fuchsjagd platzen lassen. 

 

   

Hat V einen Anspruch gegen F?

 

 

 

Frau G hat spät mit dem Reiten angefangen. Obwohl sie schon jahrelang Reitstunden nimmt, hat sie vor allem Angst vor der schnellen Gangart des Galopps. Neben dem Reitplatz schachten Arbeiter gerade ein Rohr frei, und sie bedienen sich dabei eines Presslufthammers. Ängstlich blickt das Pferd zu der Baustelle hinüber. Die Reitlehrerin meint, G solle ruhig angaloppieren. Kaum ist das Pferd im Galopp, bekommt es durch den Presslufthammer Panik und rennt vom Platz weg. G stürzt und verletzt sich. Später meint G, die Reitlehrerin hätte doch wohl erkennen können, was passieren würde. Sie verklagt die Reitlehrerin auf Schaden-Ersatz. 

 

     

Hat G damit Erfolg?

 

 

Haftpflichtversicherung

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Der Halter H des Pferdes P hat für P eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. P ist bei Reitstallbesitzer R auch gut untergebracht, und P hat jeden Tag Koppelgang. Jeden Abend treibt R die Pferde von der Koppel wieder in den Stall zurück. Autobesitzer A hat seinen Wagen neben dem Eingangstor des Stalles abgeparkt. P stürmt in den Stall hinein, in froher Erwartung seiner Haferportion. Dabei streift P am Auto des A vorbei und reißt den Autospiegel ab. Der Versicherer des H meint, die Sache ginge weder ihn noch H etwas an. P wieherte, es habe kein Geld. 

 

Wer kommt für den Schaden des A auf?

 

 

Insolvenz

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Unerfreuliche Worte wie Insolvenz kommen in der heiteren Freizeitatmosphäre des Reitsportes nie vor – denkt man. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand V hatte für den Reitverein Fördermittel für den Bau einer Reithalle und Bankdarlehen für einen neuen Stall beschafft. Die Reitanlage des Vereins kann sich sehen lassen. Trotzdem gibt es zwischen verschiedenen Mitgliedergruppen des Vereins im laufe der Zeit Streit. Es kommt zu Austritten. Andere Mitglieder kommen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bald sinken die Einnahmen des Vereins bedrohlich. Der angestellte Reitlehrer kann auch nicht mehr pünktlich bezahlt werden,  und auch die Vereins Gaststätte macht Verluste. Vorstand V überlegt, ob er wohl Insolvenz anmelden muss, als er auch die Raten an die Bank für den Verein nicht mehr zahlen kann. Trotzdem macht er weiter, weil er meint, „das schöne Ding“ könne man doch nicht einfach aufgeben. Schließlich klagt der Reitlehrer seinen Lohn ein, und zwar gegen V persönlich. V meint, er sei doch nur Vereinsvorstand, und die auch nur ehrenamtlich. 

 

Der Reitlehrer soll sich deshalb an den Verein wenden, nicht an ihn. Wirklich?

 

Jähzorniger Jäger

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Jäger J liegt in der Abenddämmerung auf der Lauer. Zur gleichen Zeit erholt sich Freizeitreiter F auf einem Ausritt. Er hat seinen Hund dabei, natürlich ohne Leine. Freundlich stöbert der Hund den im Gebüsch sitzenden J auf, der darüber aber gar nicht erfreut ist. J meint zu F, dass er nun für Heute die Jagt sein lassen könne. Wenn er das nächste Mal den Hund ohne Leine sähe, würde er ihn über den Haufen schießen und das Halsband dem F „ über den Gartenzaun hängen“. Sie trennen sich erbost. Eine Woche später treffen sich J und F unversehens wieder im Wald. J macht sein Versprechen wahr und schießt den Hund des F tot. Vom Knall erschrickt das Pferd des F, würft ihn ab und geht durch. F will von J Schadensersatz für den toten Hund und seine gebrochenen Rippen. J ungekehrt meint, F habe ihm das Jagdvergnügen verdorben. Der Hund hätte gewildert, und außerdem habe ihn F eine „blutgierige Bestie“ und einen „Massenmörder“ genannt. 

 

Dies sei wohl eine Beleidigung. Wer hat Recht?

 

 

Kaufvertrag

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K verliebte sich in das Pferd P. Dies ist bei Mädchen nichts  Ungewöhnliches. P gehört dem V. Als K das Abitur in der Tasche hat, bekommt sie von ihrer Großmutter Geld zugesteckt. Sie möchte P kaufen. V meint, mit dem Geld ihrer Großmutter könne sie P allerdings anbezahlen, aber sie solle den Rest in Raten abstottern. Wenn K die letzte Rate bezahlt hätte,  würde P endgültig ihr gehören. Damit ist K einverstanden, und V und K schließen einen schriftlichen Kaufvertrag ab.  K ist glücklich und nimmt P mit. Nach einiger Zeit merkt sie, dass es nicht so einfach ist, ein Pferd zu unterhalten, wie sie es sich vorgestellt hatte. Pension, Hufschmied, Impfungen, Versicherung – und dann wurde P auch plötzlich noch krank. Der Tierarzt musste gerufen werden, und die Medikamente kosteten teures Geld. Die Eltern der K meinen, sie hätte keinerlei Anlass, die „noblen Pensionen unserer Tochter“ zu bezahlen, und schließlich bekommt V keine Raten mehr.  V verlangt deshalb von K, das sie P an ihn wieder zurückgibt. K weigert sich. Schließlich hätte sie das Pferd befüttert, beschlagen und impfen lassen, und dann hätte sie auch noch die unerwarteten Tierarztkosten gehabt. Nur, wenn V ihr die Auszahlung zurückgibt und ihr die Fütterungskosten, Tierarztkosten und Hufschmiedkosten erstattet, würde sie eine Rückgabe von P an V in Betracht ziehen. 

 

 

Wer hat Recht?

 

Liebelei

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Reitstallbesitzer und Reitlehrer R ist der Liebling aller Frauen, und nicht selten kommt es deshalb zu einer Liebelei mit einer seiner Reitschülerrinnen oder Pferdeeinstellerinnen.  Dachdeckermeister D zahlt für das Pferd P seiner Ehefrau jeden Monat pünktlich die Einstellpension, desgleichen die Reitstunden. Schließlich bemerkt D, dass E mit R ein heimliches Liebesverhältnis hat, und er stellt R zur Rede. Das Gespräch beginnt mit einem Kinnhaken des D, der R schmerzhaft trifft. Dann erklärt D dem R, dass er doch  nicht so blöd sei, in Zukunft für die Kosten des P aufzukommen, denn er zahle ja schließlich nicht dafür, dass E mit R eine Liebesbeziehung unterhalten. R könne sich sein Geld – so wörtlich – in den A. stecken. E hat kein eigenes Geld, um für die Kosten des P aufzukommen. Außerdem lässt sich D tatsächlich von E scheiden. 

 

Wer bekommt schließlich was von wem? Was wird mit P geschehen sein?

 

Mitgliedsbeitrag

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Als Turnierreiter muss man in einem Reitverein organisiert sein. Dementsprechend muss man auch Mitgliedsbeiträge zahlen. Mancher Vereinsvorstand drückt aber bei Mitgliedsbeiträgen alle Augen zu, wenn ein Turnierreiter für den Verein besonders erfolgreich reitet oder gleich mehrere Pferde eingestellt hat. So hat auch Vereinsvorstand V jahrelang beide Augen bei Turnierreiter T zugedrückt. Als ein neuer Vereinvorstand gewählt wird, stellt dieser fest, dass T in den acht Jahren in denen er dem Reitverein angehört, noch nie einen einzigen Euro Mitgliedbeitrag bezahlt hatte. T meint, er hätte „noch nie eine  Rechnung bekommen“. Außerdem hätte V von ihm nie verlangt, und deshalb sei er der Ansicht gewesen, das der Verein großzügig auf die Mitgliedsbeiträge verzichtet.  Außerdem sei das meiste sowieso verjährt. Der neue Vorstand meint, man könne die Angelegenheiten nicht auf sich beruhen lassen. 

 

 

Wer zahlt was?

 

 

Naturtalent

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In der zehnten Reitstunde meinte Reitlehrer R zu seiner Schülerin S:“ Sie sind ein Naturtalent! Da könne wir gleich mal mit dem Springen anfangen.“ S traut diesem Kompliment nicht so recht und reitet das Hindernis, welches ihr R aufgebaut hat, halbherzig an. Es ist gewiss nicht hoch, aber das Pferd P macht dennoch eine Vollbremsung. S stürzt. Für längere Zeit war dies ihre letzte Reitstunde, denn sie liegt wochenlang im Krankenhaus. Der Krankenversicherer verlangt nun von R den Ersatz der Heilungskosten, und der Arbeitgeber der S will, dass ihm R für sechs Wochen den Lohn ersetzt. S wiederum verlangt von R Schmerzensgeld. Der Haftpflichtversicherer des R meint, er sehe dem Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegen. Wenn S nicht hätte springen wollen, hätte R sie auch nicht dazu gezwungen. 

 

 

Ist diese Gelassenheit berechtigt?

 

 

 

Organisatorenhaftung

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Der Organisator eines Reitturniers muss an vielerlei denken. Der ländliche Reitverein O hat aber Erfahrung in der Gestaltung von Reitturnieren. Wie jedes Jahr ist die Wiese des Bauern B rechts neben dem Turnierplatz der Parkplatz für die Pferdetransporter und Anhänger. Auf der Wiese befindet sich ein kleiner Entwässerungsgraben, der hübsch mit Schilfgras zugewachsen ist. Als Turnierreiter T den Parkplatz verlassen will, übersieht er den kleinen Entwässerungsgraben und fährt hinein. Die Vorderachse schafft es, die Hinterachse, auf der auch noch das Gewicht des Anhängers ruht, hingegen nicht. 

 

Zahlt jemand dem T den Schaden? Und wer?

 

 

Pension

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P betreibt eine Pferdepension. Sein Kunde K ist mit mehreren Monatszahlungen im Rückstand. Als K am Stammtisch in der Reitstube auftaucht, ruft ihm P zu, er solle jetzt gefälligst zahlen, sonst binde er die Pferde des K mit einem Strick draußen vor das Tor, auf dass sie K abholen und sich davon machen könne. Außerdem würde er den K auf Zahlung verklagen. K kocht vor Wut. Am nächsten Tag zeigt er den P an, P hätte doch vor einiger Zeit einen Russen beschäftigt, der ihm „schwarz“  die Stallarbeit erledigt hätte. Dann sucht er sich einen neuen Reitstall, in den er seine Pferde bringt. Kurze Zeit später ist bei P Hausdurchsuchung von Steuerfahndung, Polizei und Arbeitsamt. 

 

 

Wie ging vor Gericht die Sache aus?

 

 

Quereinsteiger

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Steuerberaterin Q wäre besser Steuerberaterin geblieben, auch wenn ihr der trockene Job im Büro nicht mehr schmeckte. Sie wollte als Quereinsteigerin Pferdewirtin lernen, und sie wurde es auch. Schließlich eröffnete sie einen Reitstall, und dafür kaufte sie Schulpferde ein, darunter befand sich die Stute S. Diese schien ein besonders liebes Pferd zu sein. Im Reitstall angekommen, kam S erst einmal in die Box. Als Q S am nächsten Tag wieder aus der Box herausholte, ging S erbärmlich lahm. Der Tierarzt meinte, zwar sei S noch jung, doch hätte sie unübersehbar Arthrose, und dies

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